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AGB

 

  Allgemeine Geschäftsbedingungen von Soaring Systems

 
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:  
   
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen kommen bei Verträgen zur Anwendung und gelten für sämtliche geschäftlichen Vorgänge, es sei denn, Abweichungen werden durch uns schriftlich bestätigt.   
     

2.

Angebot und Vertragsabschluß  
     

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.  
     
2.2 Bauaufträge, Bestellungen und Dienstleistungsaufträge des Kunden werden von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen betrachtet.  
     
2.3 Der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, ist vor der Vertragsannahme durch uns an seinen Auftrag, hinsichtlich sämtlicher geschäftlichen Vorgänge 4 Wochen gebunden. Fristbeginn ist insoweit der Zeitpunkt der von uns ausgegangenen Auftragsbestätigung. Wird die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungsfristen durch von uns nicht zu vertretende Umstände behindert, z.B. durch Streik oder höhere Gewalt, so verlängert sich die Frist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der Lieferung länger als 8 Wochen an, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.  
     
2.4 Vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit Soaring Systems. Kosten, die bereits entstanden sind, kann Soaring Systems dem Kunden belasten.  
     

2.5  

Zeichnungen und Abbildungen, soweit nichts anderes  ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sind unverbindlich. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Auftrages gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.  
     
3. Teillieferungen und Teilleistungen   
     
3.1 Das Recht auf Teillieferungen sowie Teilleistungen und deren Fakturierung bleibt Soaring systems ausdrücklich vorbehalten.   
     
4. Zahlungsbedingungen   
     

4.1 

Kaufpreis und Preise für Leistungen sind bei Übergabe des Vertragsgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist.  
     
4.2 Wir behalten uns ausdrücklich für alle Lieferungen und Leistungen das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben.  
     

4.3 

Wird auf Wunsch des Kunden durch uns ein Gerät in bestimmter Art und Weise gebaut, so behält sich Soaring Systems, eine Anzahlung zu verlangen.  
     

4.4    

Nicht vereinbarte Arbeiten werden nach Lohn- und Materialaufwand berechnet.  
     

4.5

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an unsere Zahlstelle (Bankkonto) endgültig gutgeschrieben wurde.   
     
5.   Aufrechnung  
     
5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.   
     

6.  

Lieferung, Verzug und Unmögl ichkeit    
     

6.1     

Vereinbarte Liefer-/Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Sie sind mit der Lieferung des Gegenstandes eingehalten oder, wenn die Abholung ohne unser Verschulden unmöglich ist.  
     

6.2

Kommen wir mit unserer Lieferung/Leistung in Verzug, so kann der Kunde, nachdem eine von ihm angesetzte angemessene Nachfrist verstrichen und eine entsprechende schriftliche Androhung erfolgt ist, vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nicht bis zum Eingang der Rücktrittserklärung die Leistung erbracht haben.  
     

6.3  

Schadensersatzansprüche wegen Verzug, werden von uns nicht honoriert.  
     
7. Schadensersatz wegen Nichterfüllung   
     
7.1 Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 20 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.  
     

8.

Eigentumsvorbehalt   
     

8.1  

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum.  
     

8.2 

Bei Einbau fremde Waren durch den Kunde werden wir Miteigentümer an den neu entstanden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die von uns gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.  
     

8.3     

Dem Kunde ist eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung nicht gestattet.  
     

8.4

Zur Vertragspflicht des Kunden zählt insbesondere, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, in standzuhalten und uns jeden Wechsel seines Wohnsitzes mitzuteilen, solange bis er Zahlungen an uns anstehen.   
     

9.

Haftung für Mängel der Lieferung / Dienstleistung   
     

9.1

Soaring Systems haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von Soaring Systems, deren Hilfspersonen oder den von Soaring Systems beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung / Dienstleistung beschränkt.  
     

9.2   

Weist der Liefergegenstand zur Zeit des Gefahrenübergang auf den Kunden Mängel auf oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir nach unserer Wahl dazu berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Wir sind dazu berechtigt, mehrere Nachbesserungsversuche vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Haben wir nach Verstreichen einer angemessenen Frist nicht Ersatz geliefert, den Mangel behoben oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder – bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Voraussetzung – einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.  
     

9.3    

Wir behalten uns vor, sämtliche durch den Kunden vorgebrachten Mängel eingehend zu prüfen. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Kunden oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, ist der Kunde dazu verpflichtet, uns sämtliche Kosten zu erstatten, welche uns im Rahmen der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind.  
     
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand   
     
10.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.   
     
11. Anzuwendendes Recht   
11.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand : 23.11.2006

 

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