|
|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Soaring Systems
|
|
1. |
Geltungsbereich
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: |
|
|
|
1.1 |
Nachfolgende
Geschäftsbedingungen kommen bei Verträgen zur Anwendung und gelten
für sämtliche geschäftlichen Vorgänge, es sei denn, Abweichungen
werden durch uns schriftlich bestätigt. |
|
|
|
|
2.
|
Angebot
und Vertragsabschluß |
|
|
|
|
2.1
|
Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. |
|
|
|
|
2.2 |
Bauaufträge,
Bestellungen und Dienstleistungsaufträge des Kunden werden von uns
durch schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen betrachtet. |
|
|
|
|
2.3 |
Der
Kunde, soweit nicht anders vereinbart, ist vor der Vertragsannahme
durch uns an seinen Auftrag, hinsichtlich sämtlicher geschäftlichen
Vorgänge 4 Wochen gebunden. Fristbeginn ist insoweit der Zeitpunkt
der von uns ausgegangenen Auftragsbestätigung. Wird
die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungsfristen
durch von uns nicht zu vertretende Umstände behindert, z.B. durch
Streik oder höhere Gewalt, so verlängert sich die Frist
entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung
der Lieferung länger als 8 Wochen an, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. |
|
|
|
|
2.4 |
Vom
Kunden gewünschte Auftragsänderungen oder -annullierungen bedürfen
einer schriftlichen Abmachung mit Soaring Systems. Kosten, die
bereits entstanden sind, kann Soaring Systems dem Kunden belasten. |
|
|
|
|
2.5
|
Zeichnungen
und Abbildungen, soweit nichts anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sind
unverbindlich. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des
Auftrages gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung
des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden nicht
unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen
und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. |
|
|
|
|
3. |
Teillieferungen
und Teilleistungen
|
|
|
|
|
3.1 |
Das
Recht auf Teillieferungen sowie Teilleistungen und deren
Fakturierung bleibt Soaring systems ausdrücklich vorbehalten.
|
|
|
|
|
4. |
Zahlungsbedingungen
|
|
|
|
|
4.1
|
Kaufpreis
und Preise für Leistungen sind bei Übergabe des
Vertragsgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit nicht eine
andere Zahlungsweise vereinbart ist. |
|
|
|
|
4.2 |
Wir
behalten uns ausdrücklich für alle Lieferungen und Leistungen das
Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse oder Barzahlung zu versenden
bzw. zur Abholung freizugeben. |
|
|
|
|
4.3
|
Wird
auf Wunsch des Kunden durch uns ein Gerät in bestimmter Art und
Weise gebaut, so behält sich Soaring Systems, eine Anzahlung zu
verlangen. |
|
|
|
|
4.4
|
Nicht
vereinbarte Arbeiten werden nach Lohn- und Materialaufwand
berechnet. |
|
|
|
|
4.5
|
Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an unsere
Zahlstelle (Bankkonto) endgültig gutgeschrieben wurde. |
|
|
|
|
5.
|
Aufrechnung |
|
|
|
|
5.1 |
Der
Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen
aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
|
|
|
|
|
6.
|
Lieferung,
Verzug und Unmögl
ichkeit
|
|
|
|
|
6.1
|
Vereinbarte
Liefer-/Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde
etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Sie sind mit der
Lieferung des Gegenstandes eingehalten oder, wenn die Abholung ohne
unser Verschulden unmöglich ist. |
|
|
|
|
6.2
|
Kommen
wir mit unserer Lieferung/Leistung in Verzug, so kann der Kunde,
nachdem eine von ihm angesetzte angemessene Nachfrist verstrichen
und eine entsprechende schriftliche Androhung erfolgt ist, vom
Vertrag zurücktreten, wenn wir nicht bis zum Eingang der Rücktrittserklärung
die Leistung erbracht haben. |
|
|
|
|
6.3
|
Schadensersatzansprüche
wegen Verzug, werden von uns nicht honoriert. |
|
|
|
|
7. |
Schadensersatz
wegen Nichterfüllung
|
|
|
|
|
7.1 |
Stehen
uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung zu, so können wir 20 % der Auftragssumme vom Kunden
als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht
des Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
|
|
|
|
|
8.
|
Eigentumsvorbehalt
|
|
|
|
|
8.1
|
Die
von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. |
|
|
|
|
8.2
|
Bei
Einbau fremde Waren durch den Kunde werden wir Miteigentümer an den
neu entstanden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die von
uns gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. |
|
|
|
|
8.3
|
Dem
Kunde ist eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger
Zahlung nicht gestattet. |
|
|
|
|
8.4
|
Zur
Vertragspflicht des Kunden zählt insbesondere, den Kaufgegenstand
pfleglich zu behandeln, in standzuhalten und uns jeden Wechsel
seines Wohnsitzes mitzuteilen, solange bis er Zahlungen an uns
anstehen.
|
|
|
|
|
9.
|
Haftung
für Mängel der Lieferung /
Dienstleistung
|
|
|
|
|
9.1
|
Soaring
Systems haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde
nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von
Soaring Systems, deren Hilfspersonen oder den von Soaring Systems
beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis
der jeweiligen Lieferung / Dienstleistung beschränkt. |
|
|
|
|
9.2
|
Weist
der Liefergegenstand zur Zeit des Gefahrenübergang auf den Kunden Mängel
auf oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir nach
unserer Wahl dazu berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern.
Wir sind dazu berechtigt, mehrere Nachbesserungsversuche
vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Haben wir nach
Verstreichen einer angemessenen Frist nicht Ersatz geliefert, den
Mangel behoben oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des
vereinbarten Preises verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder
– bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Voraussetzung –
einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. |
|
|
|
|
9.3
|
Wir
behalten uns vor, sämtliche durch den Kunden vorgebrachten Mängel
eingehend zu prüfen. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder
solchen, die auf Bedienungsfehler des Kunden oder unsachgemäßer
Behandlung beruhen, ist der Kunde dazu verpflichtet, uns sämtliche
Kosten zu erstatten, welche uns im Rahmen der Überprüfung der
behaupteten Mängel entstanden sind. |
|
|
|
|
10. |
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
|
|
|
|
|
10.1 |
Bei
allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist,
die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz
zuständig ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, am Hauptsitz
des Auftraggebers zu klagen.
|
|
|
|
|
11. |
Anzuwendendes
Recht
|
|
|
|
11.1 |
Das
Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. |